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Gräfe & Jung
Leistung

Lohnzuschüsse. Vollständig für Sie abgewickelt.

Ob Eingliederungszuschuss oder andere Lohnkostenzuschüsse: Wir prüfen individuell, beantragen fristgerecht und begleiten Sie bis zur Schlusserklärung.

Was ist möglich

Lohnzuschüsse verständlich erklärt

Bei Neueinstellungen können Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten. Die Anspruchsgrundlage und Höhe hängen vom Einzelfall ab.

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Einstellung von Personen mit Vermittlungshemmnissen. Höhe und Dauer werden im Einzelfall bewilligt.

Weitere Lohnkostenzuschüsse

Je nach Personenkreis, Region und Programm können weitere Zuschüsse in Betracht kommen. Wir prüfen die Optionen individuell.

Für wen relevant

Grundsätzlich für alle Arbeitgeber, die neu einstellen. Ob ein Zuschuss möglich ist, entscheidet die zuständige Stelle.

Branchen & Größen

Wir arbeiten für Unternehmen jeder Größe – vom Handwerksbetrieb bis zum Mittelstand, branchenübergreifend.

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Stelle. Wir prüfen die Voraussetzungen sorgfältig und begleiten den Antrag – ohne Fördergarantie und ohne Erfolgsvergütung.

Unsere Rolle

Wir übernehmen den administrativen Aufwand

  • Individuelle Vorprüfung Ihrer Vakanz
  • Vollständige Antragsvorbereitung und Einreichung
  • Kommunikation mit Behörden und Trägern
  • Fristenmanagement und Nachforderungen
  • Dokumentation und Nachweise
  • Verwendungsnachweise und Schlusserklärung

Neueinstellung geplant? Wir prüfen den Zuschuss.

Kostenfreie Erstprüfung Ihrer Vakanz. Unverbindlich und schnell.