Bedingungen für die EGZ-Generierung
Ergänzende Regeln für Eingliederungszuschuss-Dokumente
Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gräfe & Jung GmbH und gelten ausschließlich für die Erstellung, Prüfung, Übermittlung und Aufbewahrung von EGZ-Dokumenten (Eingliederungszuschuss) sowie damit verbundener digitaler Services.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den AGB, soweit die Gräfe & Jung GmbH EGZ-Dokumente oder hierfür erforderliche Unterlagen für den Auftraggeber erstellt, prüft oder übermittelt. Abweichende Regelungen dieser Bedingungen haben Vorrang vor den AGB.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die korrekte EGZ-Erstellung erforderlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere Angaben zum Arbeitnehmer, zur Beschäftigung, zur Förderfähigkeit und zur beantragten Zuschussvariante.
§ 3 Erstellungsprozess und Haftungsausschluss
Die EGZ-Dokumente werden auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Daten erstellt. Eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit oder Förderfähigkeit im Einzelfall durch die Gräfe & Jung GmbH erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Für die Bewilligung des Eingliederungszuschusses durch die zuständige Stelle wird keine Haftung übernommen.
§ 4 Datenübermittlung und Aufbewahrung
Die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt verschlüsselt und nur soweit gesetzlich erlaubt oder zur Vertragserfüllung erforderlich. Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Speicherung und Aufbewahrung der Dokumente selbst verantwortlich.
§ 5 Widerruf und Aktualisierung
Änderungen der rechtlichen Grundlagen oder der behördlichen Anforderungen können die Form und den Inhalt der EGZ-Dokumente beeinflussen. Die Gräfe & Jung GmbH ist berechtigt, den Erstellungsprozess entsprechend anzupassen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Soweit diese Bedingungen keine abschließende Regelung treffen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gräfe & Jung GmbH. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hagen.
